In den Verhaltensrichtlinien für Lieferanten von Joseph Johnson sind unsere Erwartungen an die Lieferanten und die Mindestanforderungen, die von einzelnen Einrichtungen einzuhalten sind, klar umrissen und definiert. Sie sollen sicherstellen, dass alle unsere Lieferanten sozial verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken einhalten und dass alle für Joseph Johnson hergestellten Produkte unter rechtmäßigen, würdigen und ethischen Bedingungen produziert werden. Teilnehmende Unternehmen müssen diesen Standards freiwillig entsprechen und sie strikt einhalten. Andernfalls riskieren sie den Widerruf der Zertifizierung für ihre Produktionsstätten und die ihrer Lieferanten.
Alle Personen, die an der Produktion und Herstellung von Waren oder Materialien für Joseph Johnson beteiligt sind, unterliegen diesen Standards und müssen die Richtlinien unter allen Umständen einhalten.
1. Kinderarbeit - Es dürfen keine Mitarbeiter unter 16 Jahren oder solche, die aufgrund ihres Alters der Schulpflicht unterliegen, die mit den Arbeitszeiten kollidiert, oder die das gesetzlich definierte Mindestalter noch nicht erreicht haben, beschäftigt werden. Das höhere Alter ist in diesem Zusammenhang maßgebend.
2. Zwangsarbeit - Es darf keine Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit wie Zwangsarbeit, verpflichtende Arbeit oder eine andere Form davon eingesetzt werden.
3. Gesundheit und Sicherheit - Die Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist unerlässlich. Wo den Mitarbeitern Unterkünfte gestellt werden, obliegt es den Lieferanten, für die Sicherheit und Gesundheit der Unterkünfte zu sorgen.
4. Vereinigungsfreiheit - Das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit muss respektiert und gewahrt werden. Dies umfasst die Entscheidung für oder gegen den Beitritt zu einer Vereinigung.
5. Diskriminierung - Die Förderung oder Unterstützung von Ungleichheit bei der Einstellung, Entlohnung, dem Zugang zu Schulungen, der Beförderung, der Kündigung oder dem Ruhestand aufgrund von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit oder Alter ist inakzeptabel. Sexuell belästigendes, bedrohliches, beleidigendes oder ausbeuterisches Verhalten darf nicht toleriert werden. Dies gilt für Gesten, Sprache und körperlichen Kontakt.
6. Disziplinarpraktiken - Das Unternehmen darf keine körperlichen Strafen, mentalen oder physischen Zwang oder verbale Missbrauch ausüben oder befürworten.
7. Arbeitszeiten - Die gesetzlichen Anforderungen an tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten in den Ländern, in denen die Artikel hergestellt werden, müssen eingehalten werden. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern mindestens einen freien Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen gewähren, es sei denn, dringende betriebliche Anforderungen erfordern zusätzliche Arbeitszeiten.
8. Arbeitszeiten - Die gesetzlichen Anforderungen an tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten in den Ländern, in denen die Artikel hergestellt werden, müssen eingehalten werden. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern mindestens einen freien Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen gewähren, es sei denn, dringende betriebliche Anforderungen erfordern zusätzliche Arbeitszeiten.
9. Entlohnung - Die wöchentlich gezahlten Löhne müssen mindestens den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards entsprechen und immer ausreichen, um die Grundbedürfnisse des Mitarbeiters zu decken und einen Teil für frei verfügbare Ausgaben zu haben. Lohnabzüge aus disziplinarischen Gründen sind nicht gestattet.
10. Managementsysteme - Das Unternehmen muss Strukturen und Prozesse übernehmen, um sicherzustellen, dass die Erfüllung unserer Standards kontinuierlich überwacht wird.
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